Bekleidungsordnung LWNV

Die
Bekleidungsordnung

Landes Wild- und Naturschutz Verband NRW e. V.

Präambel: 

Der LWNV Nordrhein-Westfalen gibt sich auf der Grundlage der Satzung in der Fassung vom 05. Mai 2023 und durch Beschluss der Vorstandssitzung vom 06.05.2023 mit der erforderlichen Mehrheit nachfolgend eine Bekleidungsordnung, Abgekürzt BekO.

1. Dienstbekleidung

1.1 Beschreibung der Dienstbekleidung 

Die Dienstbekleidung besteht aus: 

- dem Dienstanzug (A) 

- dem Revierdienstanzug (B) 

- der Arbeitsbekleidung (C)


1.2 Zum Dienstanzug (A) gehören: 

zu A + B + C aus grauem, schwarzem oder grünem unifarbenem Uniformstoff, witterungsbeständigem Stoff gemäß eigener Wahl. 

- Dienstrock A Sakko 

- lange Hose 

- hell- oder dunkelgrünes Hemd mit wahlweise dunkelgrünem Binder oder 

- weißes Hemd mit wahlweise schwarzem oder dunkelgrünem Binder nach Anlass (Sommer: Kurzarm ohne Binder) 

- Hut oder Dienstmütze Baschlik 

- graue oder schwarze Lederhandschuhe (Winter) 

- Dienstmantel (Winter) 


Für Damen: 

Zum Dienstrock A: 

- Damenrock über Knie oder lange Hose 

- hell- oder dunkelgrüne Bluse / Hemd mit wahlweise dunkelgrünem Binder oder Schleife 

- weiße Bluse / Hemd mit wahlweise schwarzem oder dunkelgrünem Binder dunkelgrüner Schleife nach Anlass 

- Hut oder Dienstmütze Baschlik

1.3 Zum Revierdienstanzug (B) gehören: 

- Waldbluse, im Sommer Blouson oder Diensthemd 

- Pullover 

- Hose, wahlweise lange Hose, Kniebund-, Stiefel- oder Cargohose in Grau-, Grün- oder Brauntönen 

- Hell- bis dunkelgrünes Hemd 

- dunkelgrüner Binder nach Anlass 

- Stiefel (Leder oder Gummi) 

- Schnürschuhe oder Schnürhalbschuhe 

- Strümpfe oder Kniebundstrümpfe 

- Hut oder Dienstmütze Baschlik
- Handschuhe 

- Parka, Lodenmantel, Kotze, Fleecejacke (wahlweise) 

1.4. Dienstrock A: 

Einreihig geknöpft, mäßig tailliert, gerade vordere Kanten mit Vorstoß aus dunkelgrünem Tuch, vier dunkelgrüne, geriffelte Knöpfe etwa 20 mm Durchmesser, normaler Fassonkragen aus dunkelgrünem Tuch (ohne Silberlitze), Ärmel ohne Aufschläge, Schulterstücke eingenäht oder aufknöpfbar, zwei aufgesetzte Brusttaschen (ca. 14 x 16 cm) mit nach außen gelegten Falten, zwei eingearbeitete schräge Seitentaschen, Taschenpatten bei Brust- und Seitentaschen jeweils geschweift mit Vorstoß aus grünem Tuch, verschließbar mit grünen geriffelten Knöpfen von ca. 16 mm Durchmesser, Rocklänge halbe Körpergröße minus 12 - 15 cm, glatter Rücken mit Mittelnaht, ca. 18 - 20 cm langer Rückenschlitz. 



1.4.1.1 Für Damen: 

Einreihige mäßig taillierte Kostümjacke als Dienstrock A, einreihig durchgehend mit zwei Schließknöpfen von ca. 20 mm Durchmesser. Geschweiftes Vorderteil, schmale Fasson mit schmalem Fassonkragen aus dunkelgrünem Tuch, zwei seitliche Taschen mit Patten, leicht tailliert gearbeitet. Vorderkanten des Kostüms, Taschenklappen sind mit Vorstoß aus dunkelgrünem Tuch versehen, falls erforderlich Abnäher längs im Brustbereich. 


1.4.2 Waldbluse B: 

Etwa 5 cm kürzer als Dienstrock A, glatter Rücken mit Mittelnaht, Vorderteil mit verdeckter Knopfleiste, geschweiften Seitentaschen, die nicht geknöpft werden, Fassonkragen aus dunkelgrünem Tuch, Tasche auf der linken Brustseite eingearbeitet mit abgerundeter Taschenpatte ohne Vorstöße und ohne Knopf, Vorrichtung zum Aufknöpfen der Schulterstücke mit kleinen grünen Knöpfen. 


1.4.2.1 Für Jagdaufseherinnen: 

Waldbluse wie 1.4.2, jedoch von rechts auf links knöpfbar, ohne Brusttasche, mit abgerundeter Kante einreihig. 



1.4.2.2 Arbeitsbekleidung C: 

Unter Berücksichtigung des funktionellen Bedarfs nach Form, Aufmachung und Material in schlichter Ausführung, in einfarbig gedeckt grün, grau oder erdfarben in mittlerer bis dunkler Tönung; wo signalfarbene Kleidung erforderlich ist, auch in Signalfarben. 

1.4.3 Hose: 

- Zum Dienstrock A: Lange Hose ohne Aufschlag mit dunkelgrüner Biese (wie Vorstöße); 

- Zum Dienstrock B (Waldbluse): lange Hose ohne Aufschlag, Kniebund-, Stiefel-, oder Cargohose aus grauem Stoff wie Dienstrock oder aus grauem oder naturfarbigem Leder. 


1.4.3.1 Für Jagdaufseherinnen:

wie 1.4.3.; zum Dienstrock A kann wahlweise getragen werden: Damenrock leicht glockig geschnitten oder gerade geschnitten, innen liegende Falte vorn und hinten, Länge der Körpergröße entsprechend, Knie bedeckt. 


1.4.4. Blouson: Hellgrüner oder olivfarbiger Hemdenstoff mit langem oder kurzem Arm, zwei aufgesetzten Brusttaschen mit nach außen gelegten Falten, geschweifte Patten und Schließknopf, Sportkragen zum offenen Tragen, Vorrichtung zum Aufknöpfen der Schulterstücke oder Aufschieben der Aufschiebeschlaufen. Trageweise: über der Hose. 


1.4.5 Diensthemd: Hellgrüner oder olivgrüner Hemdenstoff, Kragen für offene oder geschlossene Trageweise, Form und Schnitt wie Blouson, jedoch als Hemd. Trageweise: in der Hose. 

1.4.6 Pullover: Aus olivfarbiger oder grauer/grüner Wolle mit oder ohne Brusttasche linksseitig und Vorrichtung zum Aufknöpfen der Schulterstücke oder der Aufschiebeschlaufen. Ellbogen und Schultern mit Stoff oder Leder in der Farbe des Pullovers verstärkt. 


1.4.7 Dienstmantel: Zweireihiger Mantel aus grauem Tuch mäßig taillierter mit zwei parallelen Reihen dunkelgrünen geriffelten Knöpfen von ca. 20 mm Durchmesser versehen. Umlegekragen, eingerichtet zum offenen und geschlossenen Tragen. Kragen aus dunkelgrünem Tuch (ohne Silberlitzen). Zwei schräge eingearbeitete Seitentaschen mit geraden an den Ecken abgerundeten Patten ohne Knöpfe. Keine Vorstöße an den Mantelkanten und Taschenpatten, ohne Ärmelaufschläge. Eingenähte oder aufknöpfbare Schulterstücke gemäß beschlossenem Muster. Rückenfalte bis zum Rückengurt geschlossen, zuknöpfbarer Gehschlitz bis Rückengurt von unten. Zweiteiliger ca. 4 cm breiter Rückengurt in den Seitennähten eingelassen mit einem geriffelten dunkelgrünen Knopf mittig geknöpft. 


1.4.7.1 Für Jagdaufseherinnen: 

Wie 1.4.7. vorstehend beschrieben, jedoch von rechts auf links geknöpft. 


1.4.8 Parka, Fleecejacke Oliv/grün oder grau mit ausknöpfbarem Futter und Kapuze. Vorrichtung zum Aufknöpfen der Schulterstücke oder Aufschiebeschlaufen. Fleecejacke auch ohne Vorrichtung zum Aufknöpfen der Schulterstücke oder Aufschiebeschlaufen. 


1.4.9 Lodenmantel: Dunkelgrüner oder grauer Loden, Schießärmel, Kragen hochverschließbar mit Windriegel, grüner Unterkragen, verdeckte Knopfleiste, zwei schräge Schubtaschen mit oder ohne Durchgriffe, Springfalte im Rücken, Mantellänge etwa Wadenansatz. Der Lodenmantel wird ohne Schulterstücke oder Aufschiebeschlaufen und ohne Verbandsembleme getragen. 


1.4.9.1 Für Jagdaufseherinnen: Wie vorstehend beschrieben, jedoch rechts auf links geköpft. 

1.4.10 Kotze: Aus olivfarbigem, grünem oder grauem Loden mit verdeckter Knopfleiste mit oder ohne Durchgriffe, mindestens wadenlang, Kragen hoch verschließbar mit Windriegel. Auf grauer Kotze dunkelgrüner Tuchkragen. Die Kotze wird ohne Schulterstücke, Aufschiebeschlaufen und ohne Verbandsembleme getragen.


1.4.10.1 Für Jagdaufseherinnen: Wie vorstehend beschrieben, jedoch rechts auf links geköpft. 


1.4.11. Kopfbedeckung 


1.4.11.1 Hut (Form „Deutscher Jägerhut“) aus grauem Filz passend zur Dienstoberbekleidung mit leicht gewölbter Krempe von ca. 60 mm Breite und hohem Kopfteil, in der Längsrichtung flache Hutfalte gedrückt, ca. 50 mm breites Hutband aus grünem Tuch. Das Vorderteil der Krempe wird leicht heruntergezogen, an der linken Seite des Hutes wird an der Schleife des Hutbandes ein Sau-, Hirsch- oder Gamsbart getragen. Übertriebener Hutschmuck ist unzulässig. Jagdliche Abzeichen in geringer Zahl können auf dem Hutband linksseitig angebracht werden. 


1.4.11.2 Dienstmütze (Form Baschlikmütze) aus Material und Farbe wie die Dienstoberbekleidung mit festem gleichfarbigem Schirm und herunterziehbaren Kopfschutz, dessen vordere sich auf 50 mm verjüngende Ausläufer mit zwei kleinen geriffelten grünen Knöpfen geschlossen werden. Der obere Mützenrand schließt mit einer dunkelgrünen Biese ab. Der Kopfschutz ist mit einem Vorstoß aus dunkelgrünem Tuch versehen. 


1.4.11.3 Pelzmütze aus grauem oder dunkelem Natur- oder Kunstpelz und herunterziehbaren Ohrenschützern ohne weiteren Schmuck.

1.4.12 Fußbekleidung (Schuhzeug): Zur langen Hose: Schwarze Schnürhalbschuhe oder Schnürschuhe, schwarze oder graue Strümpfe. Zur Stiefelhose: Schwarze oder dunkelbraune Lederschaftstiefel, oder schwarze, braune oder olivfarbene Gummistiefel. Zur Kniebundhose oder Cargohose: schwarze, dunkelbraune oder dunkelgrüne Schnüroder Schnürhalbschuhe (Pirschschuhe) mit grauen oder grünen ungemusterten Kniebundstrümpfen. 


1.4.12.1 Für Jagdaufseherinnen: 

Zur Dienstoberbekleidung A: schwarze Halbschuhe, bei festlichen Anlässen schwarze Pumps, sonst wie 1.4.12. 

2. Verbandsabzeichen

2.1 Am Hut wird ein metallgeschlagenes Verbandsemblem gemäß Beschluss der Gründungsversammlung (siehe auch Anlage zur BekO) vorn über dem Hutband so befestigt, dass der untere Rand des Abzeichens mit dem oberen Rand des Hutbandes abschließt. In gleicher Weise können auch die Treueabzeichen in den verschiedenen Stufen getragen werden, jedoch nur die verliehene höchste Stufe. Für Jagdaufseher, die ein eigenes Dienstabzeichen ihres Dienstherrn tragen müssen, gilt die Befestigung dieses Abzeichens wie vor. Das Verbandsemblem wird dann an der linken Hutseite auf dem Hutband getragen. 



2.2 An der Dienstmütze und Pelzmütze werden die Verbandsabzeichen vorn über dem herunterziehbaren Kopfschutz bzw. auf dem vorderen Pelzbesatz in der Mitte getragen.


2.3 Ärmelabzeichen 

in beschlossener Form und Ausführung werden ca. 100 mm unterhalb des oberen Ärmelansatzes am linken Arm auf dem/der 

- Dienstrock A, 

- Dienstmantel, 

- Dienstrock B (Waldbluse), 

- Parka, 

- Fleecejacke, 

- Diensthemd, Blouson, 

- Pullover 


getragen. Auf dem Pullover und der Arbeitsjacke kann das Verbandsabzeichen (waschbar) auch auf oder über der Brusttasche linksseitig getragen werden. Jagdaufseher, die ein eigenes Ärmelabzeichen ihres Dienstherrn (Jagdherrn) tragen müssen, tragen dieses wie beschrieben anstelle des Verbandsabzeichens. Statt des Ärmelabzeichens kann auch auf der Brustseite links ein Brustanhänger mit dem Verbandsabzeichen getragen werden. 


2.4.1 Schulterstücke werden auf der Dienstbekleidung zu 2.3. getragen. Die Schulterstücke bestehen aus einem fünfbogigen braun-grünen Geflecht aufgelegt auf einer Unterlage aus dunkelbraunem Stoff (Samt), entsprechend beschlossenem Muster besetzt mit ca. 15 mm großen Eicheln mit Stiel in Altsilber entsprechend genehmigten Muster und Anzahl gemäß der Ehrenordnung. 


2.4.2 Aufschiebeschlaufen Auf Diensthemden, Blousons, Pullover, Parka und Arbeitsjacke können gestickte Aufschiebeschlaufen mit gestickten oder metallgetriebenen Eicheln mit Stiel belegt, entsprechend genehmigten Muster anstatt der Schulterstücke getragen werden. 


3. Trageordnung für die Dienstkleidung 

3.1 Dienstanzug A ist zu tragen bei Tagungen, Feiern und sonstigen offiziellen Anlässen des Verbandes und/oder des Dienstherrn, bzw. bei allen sonstigen Anlässen (z. B. Beerdigungen) bei denen Verbandsmitglieder in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten. Der Dienstanzug wird mit weißem Hemd und grünem Binder bzw. weißer Bluse mir grünem Binder oder Schleife bei feierlichen Anlässen; bei Beerdigungen und Trauerfeiern mit schwarzem Binder bzw. weißer Bluse mit schwarzem Binder oder schwarzer Schleife getragen. 


3.2 Revierdienstanzug B (Waldbluse) ist zu tragen z. B. im täglichen Revierdienst, bei Tagungen und/oder Veranstaltungen und Versammlungen, wenn nicht Dienstanzug A gefordert wird, bei Behördenbesuchen und sonstigen Anlässen, bei denen Verbandsmitglieder in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten, wie z. B. bei (Gesellschafts-) Jagden. 


3.3 Arbeitsbekleidung C ist zu tragen bei allen praktischen Arbeiten im Revier, bei denen arbeitsgerechte Kleidung oder Schutzkleidung erforderlich oder angebracht ist. 


4. Trageberechtigung der Dienstbekleidung und der Verbandsembleme

4.1 Die ordentlichen Mitglieder (OM) des Verbandes sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vorstehend beschriebene Dienstkleidung zu tragen. Wird jedoch Dienstkleidung getragen, dann nur nach den Vorschriften dieser Bekleidungsordnung. Diese wurde geschaffen, um die Mitglieder des Verbandes in der Öffentlichkeit, insbesondere im Revierdienst, kenntlich zu machen und einen einheitlichen Auftritt zu gewährleisten. Ein Verstoß gegen diese Bekleidungsordnung kann als verbandschädigendes Verhalten mit entsprechenden Maßnahmen geahndet werden. 


4.2 Ordentliche Mitglieder (OM), einschließlich der Ehrenmitglieder (EM), soweit sie keine Dienstbekleidung tragen, sowie fördernde Mitglieder (FM), sind berechtigt, das metallgeschlagene Verbandsabzeichen, das Verbandsabzeichen als Brustanhänger und die Anstecknadel an der zivilen Oberbekleidung (Revers/Brusttasche) oder am Hut/Mütze zu tragen (zivile Trageweise). 



4.3 Mitglieder, die aus dem aktiven Dienst ausgeschieden sind, bleiben berechtigt, die vorstehende Dienstkleidung nebst Effekten gemäß der Ehrenordnung zu tragen. 


5. Verpflichtung des Trageberechtigten 

Die Träger der vorstehend beschriebenen Dienstkleidung und der Embleme sind verpflichtet, sich stets korrekt und im Sinne der Satzung des LWNV Nordrhein-Westfalen zu verhalten, damit das Ansehen des Verbandes und das der deutschen Jägerschaft keinen Schaden erleiden. 

6. Unbefugtes Tragen der Dienstbekleidung 

Unbefugtes Tragen der Dienstbekleidung Embleme des LWNV sind urheberrechtlich geschützt. Das unbefugte Tragen der Dienstkleidung mit den Emblemen des Verbandes kann daher zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. 


Die vorstehende BekO wurde auf der Grundlage der Gründungsversammlung in Moers am 5.5.2023 gegeben. Sie kann jederzeit durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes gemäß der Verbandssatzung geändert oder ergänzt werden. 

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